Radabstellanlage “Bahnhofsausgang West” der nächste Akt!!

Die „UWG Bürger für Rheine“ begrüßt ausdrücklich die Initiative der
Verwaltung, eine gesamtstädtische Lösung für den Radverkehr zu planen.
Allerdings löst die Ratsvorlage, die am kommenden Donnerstag im
Bauausschuss beraten und beschlossen werden soll, mehr als
Unverständnis bei uns aus.
Eine bewirtschaftete Radstation lehnen wir weiterhin kompromisslos ab;
ebenso die angestrebte teilbewirtschaftete Lösung.
Zum einen, weil es nur sinnvoll wäre, eine teilbewirtschaftete Radstation
zu bauen, wenn die bestehende Radstation aus allen Nähten platzen würde.
Das ist aber nicht der Fall. Die bestehende Radstation ist gerade einmal zu
70 Prozent ausgelastet.
Zum anderen halten wir es für höchst optimistisch, wenn man Menschen
eine kostenlose und eine kostenpflichtige Lösung anbietet und dann darauf
baut, dass diese sich für das kostenpflichtige Angebot entscheiden. Da
scheint der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein.
Der Bau einer unbewirtschafteten Radabstellanlage würde dem Konzept
einer gesamtstädtischen Lösung für den Radverkehr auch nicht im Wege
stehen – im Gegenteil: es wäre ein erster richtiger Schritt, den man relativ
zeitnah verwirklichen könnte, wenn man denn wollte.
Die Verwaltung und die Fraktionen im Rat, die vor nicht einmal drei
Wochen in ihren Haushaltsreden eine strikte Haushaltsdisziplin forderten,
sind heute bereit, Fördermittel in sechsstelliger Höhe auszuschlagen. Man
begnügt sich lieber mit einer Förderung in Höhe von 70 Prozent, anstatt
die bereits zugesagten 90 Prozent aus dem ÖPNV-Programm des NWL für
eine unbewirtschaftete Radabstellanlage, mit denen man sofort bauen
könnte, während andererseits mit den erheblich niedrigeren
Bundeszuschüssen, frühestens im Juni 2018, wenn überhaupt, Baubeginn
sein könnte, in Anspruch zu nehmen.
Die Glaubwürdigkeit solcher Reden und auch die Aussagen einiger
anderer Akteure sind doch erheblich in Zweifel gezogen.
Sinnbildlich dafür ist die Passage in der Ratsvorlage, die besagt, dass
insbesondere zu klären sei, dass die zugesagten Fördermittel des NWL bis
zum Feststehen eines Ergebnisses des Förderaufrufes des Bundes auch
über den Zeitraum 2017 zur Verfügung stehen können.
Hier sei zu erwähnen, dass uns die NWL auf Anfrage mitgeteilt hat, dass
die Mittel für das eingeplante Vorhaben auch in 2018 zur Verfügung
stehen. Diese Aussage haben wir an die Verwaltung weitergeleitet. Wir
sind doch sehr verwundert.
Alles in allem erscheint uns diese Vorlage eher der politischen
Schadensbegrenzung als einer Lösungsfindung zu dienen.
Wir werden uns weiter für eine unbewirtschaftete Radabstellanlage stark
machen und alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um diese zu
realisieren.