Radstation – Bericht zur öffentlichen Sitzung vom 09.02.2017
Bericht zur öffentlichen Sitzung vom 09.02.2017 mit dem Schwerpunkt: Vorgehen zum Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Bauausschusses vom 02.02.2017
Vielleicht sollten wir Anfangs erst einmal erklären, dass es uns nicht um das Bürgerbegehren als solches geht, sondern einzig und allein um den Bau der kostenlosen Variante einer Radabstellanlage. Da wir aber nicht im Rat vertreten sind, gibt uns das demokratische Recht nur das Bürgerbegehren, welches im besten Fall zum Bürgerentscheid führt, an die Hand.
Da dieses Bürgerbegehren eine Frist beinhaltet, waren wir auch gezwungen, das Begehren frühzeitig anzumelden, damit eben diese Frist nicht verstreicht. Und zwar gilt diese Frist ab Beschluss.
Nichtsdestotrotz, sind wir natürlich für eine kooperative Lösung, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, absolut offen.
Ein Bürgerbegehren wäre nicht nur für die Stadt, sondern auch für uns, mit viel Arbeit und Kosten verbunden.
Der Notwendigkeit einer Radstation/Radabstellanlage verschwindet nicht vom Tisch, indem man sich die Möglichkeit gönnt, erst einmal nichts zu tun und die Förderung von 345.000 Euro ausschlägt.
Eine Radstation muss über kurz oder lang errichtet werden und die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei um eine bedeutend teurere Variante handeln wird, ist in unseren Augen groß.
Wir bewerben uns als fahrradfreundliche Stadt, aber sind wir denn wirklich eine?
Warum also nicht jetzt handeln, wo uns die Möglichkeit gegeben wurde, eine „kostenlose“ Variante zu erstellen. Ebenso sind wir der Meinung, dass eine „kostenlose“ Variante nicht in Konkurrenz zur bewirtschafteten Variante des Caritas Verbandes stehen würde. Wir sprechen hier von eventuellen Mindereinnahmen von 3500 Euro für den Caritas Verband. Zudem sind die Mitarbeiter, aufgrund ihrer Behinderung arbeitsschutzrechtlich geschützt.
Also werden wir jetzt mit den Vorbereitungen für das Bürgerbegehren starten. Heißt, wir werden rechtsverbindliche Unterschrifteinliste erstellen, die wir erst einmal im privaten Umfeld auslegen und zum Ausdrucken online stellen ( schriftliche Listen sind zwingend nötig für ein Bürgerbegehren ) und starten dann, sollte sich seitens der Politik keine andere Lösung finden, ab dem 11.03.2017 mit unseren Infoständen in der Stadt.