Steuererhöhungen in Rheine? BfR warnt vor erheblichem Haushaltsdefizit!
Die Menschen in Rheine müssen sich möglicherweise im kommenden Jahr auf teils erhebliche Mehrbelastungen, unter anderem bei der Grundsteuer B, einstellen. Die Bürger für Rheine (BfR) gehen davon aus, dass der Haushalt für das Jahr 2026 nur durch Steuererhöhungen in verschiedenen Bereichen ausgeglichen werden kann.
Haushaltsloch bereits 2025 – Rücklagen aufgebraucht
Bereits der aktuelle Haushalt 2025 weist ein Defizit von rund 10,8 Millionen Euro auf. Dieser Betrag konnte nur durch einen tiefen Griff in die Ausgleichsrücklagen kompensiert werden – diese sind nun praktisch aufgebraucht.
„Wie hoch das Defizit für den kommenden Haushalt ausfallen wird, erfahren wir bei der Einbringung des Haushalts in der Ratssitzung im September, kurz nach der Kommunalwahl. Doch es ist zu befürchten, dass es sich um einen ähnlichen, vielleicht sogar noch höheren Betrag handeln könnte“,
so Ratsmitglied Detlef Weßling.
Steuererhöhungen bereits 2023 thematisiert
Schon im vergangenen Jahr hatte der Kämmerer bei der Vorstellung des Haushalts für 2025 darauf hingewiesen, dass für 2026 Anpassungen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer unumgänglich seien. Eine damals vorgeschlagene moderate Erhöhung der Gewerbesteuer wurde jedoch von CDU und FDP abgelehnt.
„Die Gewerbesteuer in Rheine wurde seit 2011 nicht mehr erhöht. Im Vergleich mit anderen Kommunen unserer Größenordnung liegt Rheine damit im unteren Bereich. Mit einer moderaten Erhöhung im letzten Jahr wären Mehreinnahmen möglich gewesen, die unser Defizit verringert hätten“,
erklärte BfR-Vorsitzender Heinz-Jürgen Wisselmann.
Laut Wisselmann sei die Ablehnung durch CDU und FDP vermutlich wahlkampftaktisch motiviert gewesen.
„Böses Erwachen“ nach der Wahl?
Die BfR befürchtet nach der Kommunalwahl ein „böses Erwachen“. Einschnitte bei freiwilligen Leistungen sowie Erhöhungen insbesondere bei der Grundsteuer B und auch der Gewerbesteuer seien kaum noch vermeidbar.
„Wie genau diese Maßnahmen aussehen, wird eine politische Entscheidung sein“,
so die BfR.
Daher fordert die BfR bereits jetzt differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B, um mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen – insbesondere zum Schutz von Eigentümern reiner Wohngrundstücke.
„Ganz besonders muss beachtet werden, dass dabei die Nebenkosten für Mieter nicht aus dem Ruder laufen. Der Gesetzgeber hat den sozial- und gesellschaftlichen Zweck einer Wohnnebenkosten-Stabilisierung bzw. -Reduzierung durch die Begrenzung des Hebesatzes für Nichtwohngrundstücke vorgezeichnet. Wir sollten diesen Weg daher auch für Rheine wählen“,
so Heinz-Jürgen Wisselmann.
Klarheit vor der Wahl gefordert
„Die Menschen in Rheine müssen schon jetzt wissen, wohin die Reise geht. Als Alternative bliebe am Ende nur die Haushaltssicherung – das würde uns als Stadt bei der Finanzplanung erheblich einschränken“,
warnt Detlef Weßling.
Die BfR kritisiert, dass CDU und FDP bisher jede Diskussion vermeiden und sich in Schweigen hüllen.
„Daher erwarten wir, dass beide Parteien ihre Karten vor der Kommunalwahl auf den Tisch legen und dazu klare Aussagen machen“,
forderte Heinz-Jürgen Wisselmann abschließend.