den Bürger am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben lassen!
Im Dezember 2014 wurde die Grundsteuer B von 480 v.H auf 600 v.H gegen einen doch sehr großen Widerstand in der Bevölkerung angehoben. Die Hauptargumente die damals angeführt wurden, waren eine Erhöhung der Kreisumlage sowie...
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