Pressemitteilung zur Ratssitzung am 15.01.2019

Pressemitteilung der Bürger für Rheine

Der Rat der Stadt Rheine will am Dienstag (15.01.2019) im nichtöffentlichen Teil
seiner Ratssitzung den Aufruf zum Genehmigungswettbewerb im ÖPNV
Stadtverkehr beschließen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die Stadt
das Bürgerbegehren ‚Bürgerwohl vor Wirtschaftswohl‘ weiter unterläuft
und womöglich versuchen wird, Fakten zu schaffen.

Hierauf weist auch der von den Vertretungsberechtigten des
Bürgerbegehrens beauftragte Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs hin:
„Es ist bereits ein einmaliger Vorgang, dass ein Rat gegen die
juristische Bewertung von Stadt, Kommunalaufsicht, Städte- und
Gemeindebund und Landkreistag ein Bürgerbegehren für unzulässig
erachtet, obwohl alle anderen Stellen die Zulässigkeit bescheinigen.
Noch einmaliger wird es aber, wenn nun sehenden Auges der
Genehmigungswettbewerb eingeleitet wird. Denn hierdurch werden vor allem
Steuermittel verschwendet und die Bürger nicht ernst genommen. Im
juristischen Sinne ist das Wohl der Gemeinde gefährdet.“

Hat nämlich die Klage der Vertretungsberechtigten Erfolg und wird das
Bürgerbegehren vom Verwaltungsgericht Münster für zulässig erklärt,
müsste der Rat den Genehmigungswettbewerb aufheben, einen
Bürgerentscheid durchführen und anschließend einen neuen – angepassten –
Genehmigungswettbewerb durchführen.

„Bürgermeister und Kommunalaufsicht werden daher den Ratsbeschluss vom
Dienstag genau prüfen müssen, wenn er kommt. Nach den heute bekannten
Informationen spräche alles dafür, den Beschluss zu beanstanden.“, so
Hotstegs weiter.

Antworten auf häufig gestellte Fragen:
1.Weder das Bürgerbegehren noch die Verwaltungsklage und ein möglicherweise daraus resultierender Bürgerentscheid sind durch den Aufruf zum Genehmigungswettbewerb in ihrem Bestand gefährdet.
2. Die vom Stadtsprecher gegenüber der MV getroffene Aussage, das jederzeit die Möglichkeit besteht, die geforderten Zusatzleistungen im Öffentlichen Nahverkehr Rheine auch nachträglich beim eigenwirtschaftlichen Betreiber zu bestellen, ist falsch. 
Das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine ist Grundlage des Genehmigungswettbewerbs.
Sollten wir mit unserer Verwaltungsgerichtsklage und dem daraus resultierenden Bürgerentscheid Erfolg haben, wird dieses Nahverkehrskonzept geändert werden müssen.
Das heißt das die von uns geforderten Leistungen festgeschrieben werden, und von einem möglichen zukünftigen Betreiber erfüllt werden „müssen“.
Man kann sich leicht vorstellen das mögliche Bewerber nicht amüsiert sein werden wenn sie sich auf einen Verkehr bewerben, für den sie im nachhinein Mehrleistungen in 6 stelliger Höhe erbringen müssten, als für den sie sich beworben haben.
3. Der von uns gestellte Antrag den Tagesordnungspunkt aufgrund des öffentlichen Interesses öffentlich zu beraten wurde von der Verwaltung abgelehnt.
4.Die Kommunalaufsichten, sowohl des Kreises als auch der Bezirksregierung sind über den Vorgang informiert worden und werden den Beschluss sorgfältig prüfen.
Gleichzeitig wurden beide Kommunalaufsichten aufgefordert auch den Beschluss vom 25.09.2018 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen.

Wir bleiben am Ball und werden weiter über die Vorgänge berichten.