Generationsbeitrag (Grundsteuer B)

Generationsbeitrag (Grundsteuer B)

Antrag der FDP auf Nachhaltigkeitssatzung ein „Persilschein“?

Wir haben nun gute 4 Wochen auf eine Berichterstattung oder eine Erklärung über diesen Vorgang abgewartet, anscheinend ist dieser Vorgang den Verantwortlichen entweder nicht wichtig genug, oder aber zu wichtig als das die Bürgerschaft darüber informiert werden sollte.

Wir sehen das anders!!

Hier der Antrag und der Verfahrensvorschlag in seinem Wortlaut:

Die FDP-Fraktion beantragt die Prüfung, Ausarbeitung und Implementierung einer Nachhaltigkeitssatzung innerhalb der Hauptsatzung der Stadt Rheine, um den städtischen Haushalt für die Zukunft wieder auf ein solides finanzielles Fundament zu setzen und den Eigenkapitalverzehr zu stoppen.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung des Antrages an die Verwaltung zur Prüfung der Umsetzbarkeit des Antrages mit anschließender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsmitglieder widersprechen dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung nicht.
Hier der Link zur besagten Sitzung: http://www.rheine-buergerinfo.de/to0040.asp?__ksinr=2250

Nun fragt sich bestimmt jeder Bürger,
Was ist eine Nachhaltigkeitssatzung innerhalb einer Hauptsatzung einer Kommune?
Welches Ziel hat eine Nachhaltigkeitssatzung?
Welche Steuerungselemente sind damit gemeint?

Wir geben Antworten.
Bei der Nachhaltigkeitssatzung handelt es sich um eine spezielle kommunale Satzungsform, deren Hauptziel
die Wiederherstellung und/oder Bewahrung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen
Kommune ist.
Konkreter Gegenstand der Nachhaltigkeitssatzung kann z.B. sein:

– Verpflichtung zur (schrittweisen) Verringerung des Haushaltsdefizits
– Verpflichtung zur Erwirtschaftung von Haushaltsüberschüssen
– Verpflichtung zum teilweisen oder vollständigen Abbau der Kredit und Kassenkreditschulden
Begrenzung der Nettoneuverschuldung
– Verbot zur aufnahme neuer Kredite.

Ein besonderes Wesensmerkmal einer Nachhaltigkeitssatzung besteht darin, dass sie Regelungen enthält, die
schärfer sind als die entsprechenden im kommunalen Haushaltsrecht verankerten Regelungen.
Eine Nachhaltigkeitssatzung stellt folglich eine Art der freiwilligen Selbstbeschränkung in Finanzangelegenheiten dar.

Soweit alles ganz gut und richtig, wenn da die Sache mit dem Generationenbeitrag nicht wäre!!

Nachhaltigkeitssatzungen können Anreizmechanismen enthalten, um die Einhaltung obiger Vorgaben
sicherzustellen. Und hier ist die Kopplung des Haushaltsdefizits an einen „Generationenbeitrag“
im Sinne des Konzepts der (doppischen) Kommunalschuldenbremse hervorzuheben.

So ein „Generationenbeitrag“ ist nichts anderes als eine versteckte Grundsteuer B Erhöhung.
Ein „Persilschein“ für Kommunen die Ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen.

Beim Generationenbeitrag handelt es sich um eine Sonderabgabe in Form einer Pro-Kopf-Abgabe oder alternativ in Form eines Aufschlags auf die Grundsteuer B.
Sofern der Generationenbeitrag erhoben wird, belastet er somit alle Bürger und Unternehmen vor
Ort (direkt oder indirekt). Diese breite Belastung ist für das Funktionieren der Gesamtmodells von
großer Bedeutung.
Der Generationenbeitrag ist so konzipiert, dass er in jedem Jahr exakt die Höhe des
Defizits im Städtischen Haushalt annimmt. Sofern das ordentliche Ergebnis ausgeglichen ist, wird kein Generationenbeitrag erhoben. Unausgeglichene Haushalte (und damit einhergehend eine nicht
generationengerechte Haushaltspolitik) werden damit faktisch unmöglich.

War es nicht dieser FDP Stadtverband der sich anfang diesen Jahres noch vehement gegen eine Grundsteuer B Erhöhung gewehrt hat? Diese Erhöhung sogar als eine Frechheit betitelte.

Wir als Bürger dieser Stadt sind nicht bereit aus unseren, und den Geldbörsen unserer Mitbürger einen Selbstbedienungsladen zu machen.
Aus diesem Grund erwarten wir eine Erklärung haben ob in dieser Nachhaltigkeitssatzung ein Generationenbeitrag angedacht ist.

Bürger für Rheine
24.10.2015.